Die veränderten Lebensformen der Menschen begleiten auch die Gedanken um den eigenen Tod oder die schwere Zeit des Abschiednehmens von einem geliebten Wegbegleiter. Insbesondere in den vergangenen Jahrzehnten hat sich die Bestattungskultur spürbar gewandelt und für immer mehr Menschen ist es eine Herzensangelegenheit, neben dem eigenen individuellen Lebensweg zu Lebzeiten die eigene Bestattungsform zu wählen. Eine Feuerbestattung öffnet Chancen für vielfältige Bestattungsformen und ganz besondere Gedenkplätze.



Bestattung auf dem Friedhof
Die Vielfalt an Wünschen und Gedanken für die persönliche Bestattung hat die Friedhofskultur sehr bereichert. Nach einer Einäscherung stehen für die Beisetzung der Urne unterschiedliche Möglichkeiten zur Auswahl.
Wahl- und Reihengrab
Die klassische Vorgehensweise ist die Beisetzung der Urne in einem typischen Wahl- oder Reihengrab. Diese Bestattungsform ermöglicht, dass Partner sich individuell für eine Erd- oder Feuerbestattung entscheiden können und trotzdem über den Tod hinaus eine gemeinsame Grabstätte haben.
Landschaftsgrab
Einige Friedhöfe bieten als Landschaftsgrab eine naturnah gestaltete Fläche in Form einer Wildblumenwiese, Heidelandschaft oder wilden Blütenhecke an. Eine Betreuung dieser naturnahen Bestattungsflächen ist nicht vorgesehen, wird jedoch in Ausnahmefällen von den Friedhofsmitarbeitern durchgeführt. Im Prinzip übernimmt die Natur die Grabbepflanzung und -pflege.
Anonymes Urnengrab
Bei dieser Bestattungsform wird die genaue Lage des Grabes nicht bekannt gegeben. Für Blumengrüße oder Gedenkkerzen steht eine gemeinschaftliche Fläche auf dem Friedhof zur Verfügung.
Aschestreufeld
Wer sich für diese Beisetzungsvariante entscheidet, muss zu Lebzeiten seine ausdrückliche Zustimmung schriftlich hinterlassen haben. Nur dann ist das Verstreuen der Asche auf einem speziell dafür erstellten Bereich möglich.
Urnenstele
Auf deutschen Friedhöfen etabliert sich mehr und mehr die Urnenstele als Grabstätte. Die gestalteten Naturstein- oder Betonstelen verfügen über mehrere Nischen. Die Urne wird in der ausgewählten Nische eingestellt und so beigesetzt. Eine feste und mit den persönlichen Daten des Verstorbenen versehene Steinplatte verschließt diese Urnennische.
Kolumbarienwand
Alternativ zu einzelnen Stelen findet man in Gebäuden oder Außenbereichen auf großen Friedhöfen komplette Wände mit kleinen Kammern. Die Beisetzung der Urne erfolgt in der zuvor ausgewählten Kammer. Eine angebrachte Gedenktafel oder der Namenseindruck in die zum Verschließen der Kammer vorhandene Steinplatte, erinnern an den Verstorbenen.
Naturbestattung
In NRW ermöglicht eine 2003 erlassene Gesetzesnovelle, dass neben der Erdbestattung auf einem Friedhof auch die Beisetzung einer Urne in einem Friedwald, Ruheforst oder Trauerwald möglich ist. Für viele Menschen ist es ein schöner Gedanke, über den Tod hinaus mit der Natur auf Ewig verbunden zu sein.
Seebestattung
Insbesondere Menschen, die sich zu Lebzeiten dem Meer verbunden fühlten, entscheiden sich ganz bewusst für eine Seebestattung. Angehörige können auf dem Schiff der Seebestattungsreederei mitreisen und der Beisetzung auf See beiwohnen. Über die aufgezeichneten Positionsdaten des Beisetzungsortes werden späterer Gedenkfahrten ermöglicht.
Alternative Bestattungen
Aufgrund der Gesetzgebungen im europäischen Ausland sind weitere Beisetzungsmöglichkeiten einer Urne gegeben. Sehr naturnahe Beisetzungsarten findet man in den schweizer Bergen und Wiesen. Auch die Erstellung eines Erinnerungsdiamanten oder eine Weltraumbestattung ist denkbar aber nicht nach deutschem Recht durchführbar. Bei Interesse informiert Sie Ihr Bestatter gerne ausführlich über diese Bestattungsmöglichkeiten.
Die Einäscherung eines geliebten Menschen ist für Angehörige oftmals ein sehr belastender Gedanke. Deshalb ist es uns sehr wichtig, mit hohem Engagement als Partner Ihres Bestatters individuelle Wünsche zu berücksichtigen. Unsere geschulten und zuverlässigen Mitarbeiter sowie die würdevolle Atmosphäre unserer Räumlichkeiten unterstützen Angehörige, die ersten Schritte der Trauer ganz bewusst zu gehen. In unserem ansprechend gestalteten Abschiedsraum können Trauende würdevoll dem Verstorbenen gedenken und seine letzte Reise begleiten.

Unser Wunsch ist es, Sie vertrauensvoll zu beraten und durch eine optimale Information den Weg des Abschieds zu erleichtern. Nachfolgend finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragestellungen. Zur Beantwortung Ihrer ganz persönlichen Fragen sind wir gern für Sie da.

Welche Formalitäten sind für eine Feuerbestattung notwendig?
Vom Bestatter erhalten wir den Auftrag zur Feuerbestattung, die Willenserklärung des Verstorbenen, den Identitätsnachweis (Kopie vom Personalausweis des Verstorbenen), die Sterbeurkunde sowie die Todesbescheinigung des Arztes. Zusätzlich ist die Freigabe des Amtsarztes nach der zweiten Leichenschau notwendig. Bei einer nicht natürlichen Todesursache ist ein von der Staatsanwaltschaft ausgestellter Beerdigungsschein zur Feuerbestattung erforderlich. Generell kann eine Feuerbestattung nur erfolgen, wenn der Verstorbene zu Lebzeiten eine Willenserklärung schriftlich hinterlegt hat oder der Ehegatte sowie berechtigte Verwandte entsprechend den Willen dokumentieren.

Besteht die Möglichkeit, die Einäscherung zu einem bestimmten Termin durchzuführen?
Grundsätzlich ja, Terminwünsche können berücksichtigt werden. Voraussetzung ist die Einhaltung der gesetzlichen Wartefrist von 24 Stunden nach Eintreten des Todes sowie die Vorlage der gesetzlich vorgeschriebenen Unterlagen (siehe 1. Frage).

Was hat die zweite Leichenschau zu bedeuten?
Bei der zweiten Leichenschau bestätigt ein Amtsarzt des Gesundheitsamtes den natürlichen Tod des Verstorbenen. Erst dann kann die Einäscherung erfolgen. Bei unklarer oder nicht natürlicher Todesursache wird die Polizeibehörde benachrichtigt. In diesen Fällen darf die Einäscherung erst nach schriftlicher Genehmigung der Staatsanwaltschaft erfolgen. Bei einer nicht natürlichen Todesursache ist diese notwendige Genehmigung bei Überführung zum Krematorium in der Regel vorhanden, so dass keine zweite Leichenschau mehr notwendig ist.

Wie organisiert man bei einer Feuerbestattung eine Trauerfeier?
Entweder findet vor der Einäscherung des Verstorbenen – entsprechend der Religionszugehörigkeit – ein Gottesdienst mit anschließender Verabschiedung statt und der Sarg mit dem Verstorbenen wird anschließend zur Feuerbestattung überführt. Oder die Trauerfeier erfolgt bei der späteren Urnenbestattung an der Begräbnisstätte.
Die Übergabe des Sarges an das Element Feuer können Angehörige und Freunde von unserem Abschiedsraum aus begleiten.

Ist für eine Einäscherung ein Sarg erforderlich?
Ein Sarg gewährleistet einen ordnungsgemäßen, vollständigen und zügigen Verbrennungsprozess. Darüber hinaus ist er aus Pietäts- und Hygienegründen obligatorisch. Die VDI 3891 regelt, aus welchen Materialien ein Sarg bestehen darf um die Emissionen bei einer Einäscherung möglichst gering zu halten.

Kann ich mich vor der Einäscherung noch verabschieden?
Ja, in unserem Hause stellen wir dafür einen besonderen Abschiedsraum zur Verfügung. Damit ermöglichen wir Trauernden auf Wunsch, vor der Kremierung am Sarg dem Verstorbenen zu gedenken und ihm das letzte Geleit zu geben.

Wird jeder Verstorbene einzeln eingeäschert?
Jede Brennkammer kann nur einen Sarg aufnehmen. Erst wenn ein Kremierungsvorgang abgeschlossen ist und sich keine Verbrennungsrückstände mehr in der Brennkammer befinden, ist eine erneute Sargeinfuhr möglich. So ist sichergestellt, dass die Asche in der Urne auch wirklich vom Verstorbenen stammt. Unsere Einäscherungsöfen sind moderne und nach dem Stand der neusten Technologie ausgestattete Anlagen. Jeder Kremierungsprozess ist Systemgesteuert und wird von unseren erfahrenen Mitarbeiter genau überwacht.

Befindet sich in der Urne auch wirklich die Asche meines Angehörigen?
Bei Annahme wird jeder Sarg mit dem Namen des Verstorbenen und einer Einäscherungsnummer versehen. Ein mit der Einäscherungsnummer gekennzeichneter Schamottestein wird zusätzlich auf den Sarg gelegt. Dieser feuerfeste Schamottestein begleitet den Verstorbenen durch den gesamten Kremierungsprozess und verbleibt anschließend in der Aschekapsel. So kann die Asche auch nach vielen Jahren noch dem Verstorbenen zugordnet werden. Der Deckel, der die Aschekapsel versiegelt, wird mit dem Namen und dem Geburts- und Sterbedatum des Verstorbenen versehen Zusätzlich sind Einäscherungsdatum, die Einäscherungsnummer sowie der Name der Feuerbestattungsanlage aufgebracht.

Kann die Urne mit nach Hause genommen werden?
In Deutschland besteht eine Bestattungspflicht. Die Aschekapsel wird dem Bestatter oder den Angehörigen nur für die Beförderung zum Beisetzungsort ausgehändigt. Innerhalb von sechs Wochen muss die ordnungsgemäße Bestattung dem Krematorium durch eine entsprechende Bescheinigung nachgewiesen werden.

Wie lange dauert der komplette Kremierungsvorgang?
Von der Einfahrt des Sarges in den Einäscherungsofen bis zur abholbereiten Aschekapsel vergehen vier Stunden.

Was passiert mit Edelmetallen bei der Feuerbestattung?
In unserem Krematorium ist es nicht möglich, Gold aus der Asche abzuscheiden. Das Zahngold verbleibt daher ohne Ausnahme in der Asche des Verstorbenen. Bei der Ascheaufbereitung werden magnetische Bestandteile wie Sargklammern und Schrauben oder künstliche Gelenke entfernt und über entsprechende Fachbetriebe dem Recyclingkreislauf zugeführt. Der Erlös fließt zu 100 % an gemeinnützige Projekte in der Region.

Was passiert mit Schmuck und Andenken bei der Einäscherung?
Schmuck und Edelmetalle werden durch die Hitze während der Einäscherung geschmolzen und verbacken mit der Asche. Es ist nicht möglich diese Metallreste zurückzugeben. Falls dies nicht gewünscht wird, kann der Schmuck vor der Einäscherung entfernt, und als kleine Urnenbeigabe vor der Versiegelung der Aschekapsel beigefügt werden.

Welche Papiere werden benötigt, wenn die Urne für das Ausland bestimmt ist?
Vom Angehörigen oder Bestatter benötigen wir eine Bestätigung über den Beisetzungsort im Ausland. Wird der Versand mit der Deutschen Post gewünscht, ist die vollständige Versandadresse anzugeben. Die Erstellung der Versand- und Zollpapiere sowie der Bescheinigung über die erfolgte Einäscherung und den Auftrag für den Postversand führen wir entsprechend für Sie aus.